Vorläufiges Prozessergebnis
Strafverfahren vor dem Amtsgericht Oldenburg 23 Cs 451 Js 49825/07 24.03.2009 - Amtsrichter :Georg Fuhrmann -Oberlandesgerichtspräsident Oldenburg, Dr. Gerhard Kircher, gegen Günter E. Völker (Bohrwurm.nett) und Fritz Knödel weg. Bank-Justiz-Syndikat (Oldenburg/Nds.) " üble Nachrede" zum Nachteil LG-Präs. Gernot Schubert, Oldenburg, und Rechtspfleger Gregor Schmidt, AG Jever. |
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Ergebnis: Geldstrafe |
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Günter E. Völker: 2.500,- Euro |
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Grund lt. Richter Georg Fuhrmann: Die vom LG-Präs. und Rechtspfleger begangenen und angezeigten Straftaten - siehe > Vollstreckungssyndikat 16 II < sind keine Straftaten. |
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Diese Rechtsweisheiten zogen sich durch die gesamte Verhandlung von 09.00 bis 17.00 Uhr hin, wobei Richter Fuhrmann immer sagte: "Ich bin hier der Richter", und "Ich" werde entscheiden, und "ich" werde das werten (siehe Berichte Prozeßbeobachter). |
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Es wurden Rechtsmittel eingelegt, über Richter Fuhrmanns Ansichten muß noch einmal gesprochen werden. |
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Im übrigen stellte Amtsrichter Georg Fuhrmann ausnahmsweise richtig fest, daß ein Rechtsbeugeverbrechen vorläge, wenn ein Richter einschlägiges Recht nicht anwenden würde. -siehe einseitigen Pressebericht der Nordwestzeitung vom 25.03.09 |
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Herr Amtsrichter Georg Fuhrmann dürfte nun ein Problem haben: Er hat das einschlägige Nds. Sparkassengesetz für die niedersächsische kommunale Sparkasse "LzO" nicht angewandt und auf diese recht erkennbar willkürliche Unterlassung seine bemerkenswerte Entscheidung gegründet. |
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Das "Urteil" wird nach Vorliegen hier in vollem Umfange veröffentlicht. |
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© 2009 |